Externer Datenschutz

Aus dem modernen Arbeitsalltag ist das Erfassen und Speichern von Daten nicht mehr wegzudenken. Heute werden Daten von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern elektronisch erhoben und weiterverarbeitet. Es handelt sich um sogenannte personenbezogene Daten, die vom Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt sind. Ein Konflikt mit dem Datenschutz ist vorprogrammiert.

Deshalb fordert das BDSG in der Regel von jedem Unternehmen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragen. Ob dies durch eigene Mitarbeiter oder durch Dritte erfolgt, steht in der Entscheidung des Unternehmens. Die Schulung und Qualifizierung eines eigene Datenschutzbeauftragten ist für den Mittelstand oftmals zu teuer.

Profitieren Sie vom externen Datenschutzangebot der VdE Service GmbH. Nutzen Sie das Fachwissen unserer Berater, vermeiden Sie Interessenkonflikte mit Ihren Mitarbeitern.

Individuell und unkompliziert

Ein Datenschutzbeauftragter schützt die allgemeinen Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern und Kunden im Unternehmen. Er schafft Rechtssicherheit und Vertrauen im verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten.

Wir unterstützen den Mittelstand im Bereich Datenschutz und übernehmen für Sie die Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Unser Datenschutzbeauftragter hilft Ihnen bei der Implementierung eines auf Sie zugeschnittenen Konzeptes und vertritt Sie bei allen datenschutzrechtlichen Belangen nach außen.

Nutzen und Vorteile

Immer mehr Unternehmen nutzen die externe organisierte Implementierung eines Datenschutzkonzeptes und profitieren von der fachkundigen Unterstützung durch einen externen Datenschutzbeauftragten. Externe Datenschutzbeauftragte sind für kleine und mittlere Unternehmen eine lohnende Alternative.

  • Sie können Ihre personellen Ressourcen besser und effektiver nutzen.
  • Sie vermeiden personelle Engpässe.
  • Sie profitieren von unserer objektiven Wahrnehmung und vermeiden „Betriebsblindheit“.
  • Sie umgehen klassische Interessenkonflikte, die mit der sonstigen betrieblichen Tätigkeit einher gehen können.