Wichtige Gründe für die ordentliche Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten

Vermeidung von …

  • Ärger mit der Aufsichtsbehörde
  • Bußgeld gegen Geschäftsleitung und Unternehmen (je nach Art des Verstoßes bis zu 20 Mio € oder 4% des jährlichen Umsatzes)
  • negativer Presse-Berichterstattung
  • Verlust von Kundenvertrauen
  • Reduzierung der eigenen Angreifbarkeit

Daher frühzeitig die richtige Lösung finden!